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Zeitung für die
Beschäftigten in der Weiterbildung Ausgabe 8 - Frühjahr 2003 |
Thema: Sprachförderung
Die im Dunkeln sieht man nicht
Ausländerpolitik und Kursleitende in Deutsch als Fremdsprache (DaF)
Von Ernst Olbrich
Als erstes bemerkt der interessierte Rechercheur, der Details über die Situation der in Sprachkursen für DaF -Beschäftigte in Erfahrung bringen will, dass die Quellenlage zu diesem Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung denkbar schlecht ist, genauere Informationen quasi inexistent sind. Also gut, könnte der Rechercheur sich denken, es wird sich wohl um eine statistisch vernachlässigbare Größe handeln, die nicht weiter der Rede wert ist. Bei der Betrachtung aber allein etwa der Statistik des DVV 2001 fällt ihm auf, dass von den rund 15 Mio UE im Jahre 2001 immerhin über 1,4 Mio, das entspricht 26,9%, im Bereich DaF angefallen sind.
Eine Ahnung, wie die statistische Nicht-Existenz der Beschäftigten im Bereich DaF mit ihrer Aufgabe zusammenhängen könnte, illustrieren ansatzweise die Worte der Vorsitzenden der Zuwanderungskommission Süßmuth: „Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Zuwanderungsland. Viele leben seit Jahrzehnten hier, sind faktisch Eingewanderte. Aber die Antwort der Politik lautete: »Wir sind kein Einwanderungsland, wir sind ein ›Rotationsland‹, Menschen, die zu uns kommen, bleiben nur kurze Zeit und kehren in ihre Heimatländer zurück.« Die Realität wird verdrängt oder geleugnet."
Kein Einwanderungsland
Die hier zitierte „Rotationstheorie" war nicht einfach eine falsche, sondern vor allem eine mit Interesse falsche Beschreibung der von der bundesdeutschen Nachkriegspolitik in Szene gesetzten Politik. Dass das Personal billig und willig zu sein habe, dem wird sich jeder Arbeitgeber gern und ohne Zögern anschließen. Doch auch dem bundesdeutschen Sozialstaat kam es durchaus passend, wenn die auf seinem Territorium beschäftigten „Ausländer" wegen mangelnder oder gar nicht vorhandener Beherrschung der Landessprache am besten gar nichts zu sagen hatten.
Die Geschichte der Ausländerbeschäftigung in der BRD setzt im Dezember 1953 mit dem Abschluss des deutsch-italienischen Anwerbeabkommens ein, das zum Modell wurde für alle weiteren zwischenstaatlichen Verträge seitens der Bundesrepublik mit etwa Spanien, Griechenland, Jugoslawien und der Türkei. Schon damals war klar, dass Ausländerbeschäftigung – in jenen Tagen war in Anknüpfung an jüngst gewesene Sprachunsitten noch von „Fremdarbeitern" die Rede – möglichst wenig kosten und möglichst viel bringen sollte: An einen kostenzehrenden Daueraufenthalt der Anzuwerbenden war nicht gedacht, die Lasten für die Sozialkassen und die Infrastruktur sollten so gering wie möglich, der Nutzen der Ausländer in dieser Hinsicht aber so hoch wie möglich sein. Eine Rechnung, die bis Anfang der 70er Jahre nahtlos aufging. Wer diese Bemerkungen für eine böswillige Interpretation der deutschen Ausländerpolitik hält, der sei beispielsweise an das Gesetz zur „Förderung der Rückkehrbereitschaft" von 1983 des Kabinetts Schmidt erinnert, das einzig und allein dem Zweck diente, die absehbaren Folgekosten fürs ausländische Personal zu minimieren. Eine Strategie, die bei einer Sorte Folgekosten, nämlich denen für die Sprachförderung, voll und ganz verfing.
Arbeiter im erwachsenen Alter, für deren Schul- und Ausbildung, soweit vorhanden, andere Länder aufzukommen hatten und die, bis auf die paar Handgriffe, für die man sie geholt hatte, auch hierzulande kaum weitere Qualifikationen benötigten, dienten der deutschen Wirtschaft in ihrem Expansionsdrang während des so genannten „Wirtschaftswunders". So arbeiteten 72% aller ausländischen Arbeitnehmer 1966 als An- oder Ungelernte in den klassischen Branchen, in denen schwere und schmutzige Arbeiten gepaart waren mit hohem Unfallrisiko. 30 Jahre später hat sich an diesen Tatsachen wenig geändert, wie einschlägige Statistiken beweisen.
Festzuhalten bleibt, dass die heute beschworenen „Integrationsprobleme" aus dem Scheitern einer Politik stammen, die die kurzfristige Nutzbarkeit ausländischer Arbeitskraft für deutsche Wirtschaftsinteressen als Dauerzustand festschreiben wollte. Dazu geführt haben sowohl der Prozess der europäischen Integration als auch die widerstrebenden Motivationen der Arbeitsmigranten, die auf Dauer nicht in einen Zustand einwilligen wollten, in dem sie nur Mittel, nicht aber Zweck sein sollten.
Just zu dem Zeitpunkt, an dem der Motor des deutschen Wirtschaftsaufstiegs 1966/67 zum ersten Mal ins Stocken geriet, wurde für die Öffentlichkeit deutlich, dass die Rechnung mit der „Rotationstheorie", die ausländischen Arbeitnehmer als „mobile Einsatzreserve" zu behandeln, die entsprechend den Konjunkturzyklen kommen oder gehen sollten, so wie geplant, nicht aufgehen würde. In der Folge traten die – unerwünschten und darum auch in Zukunft zu minimierenden – Kosten des sich etablierenden Daueraufenthalts von einer wachsenden Zahl von Arbeitsmigranten in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion.
1974, im Jahr nach der Verhängung des Anwerbestopps, entschloss sich die Bundesregierung endlich mit der Gründung des Sprachverbandes für ausländische Arbeitnehmer etwas für die Sprachförderung zu unternehmen. „Ausländer"politik ist seitdem Zankapfel populistischer Parteienkonkurrenz. Bei einer stabil sich um die 50%-Marke haltenden (und von entsprechender Propaganda auch dort gehaltenen) Ablehnung des Zuzugs ausländischer Arbeitnehmer unter den sich als deutsch definierenden Bevölkerungsteilen der BRD, hat die Aufwendung öffentlicher Mittel für die soziale Integration keine Lobby. Die bis heute gültige Ideologie, Deutschland sei kein Einwanderungsland, schlägt auf die Situation derjenigen Beschäftigten durch, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, den Bedürfnissen der unterschiedlichen Migrantengruppen nach einer den deutschen Lebensrealitäten gerecht werdenden Bildung zu dienen.
Dauerprovisorium
Die Aufrechterhaltung der Fiktion, der Aufenthalt der Migranten in der Bundesrepublik sei nur ein Provisorium, führt zu einer Gestaltung des Arbeitsmarktes für DaF-Lehrende, die man nur als Dauerprovisorium bezeichnen kann. Einerseits ist der Grad der Professionalisierung auf der Seite der Unterrichtenden weit vorangeschritten. Das Fach Deutsch als Fremdsprache ist als Studienfach universitär verankert (Angebote an 25 Universitäten) und die wissenschaftliche Durchdringung des Faches weit gediehen. Eine wachsende Zahl von Unterrichtenden nimmt ihre Tätigkeit als Hauptberuf wahr, was sich angesichts der Ausdifferenzierung der Anforderungen auch gar nicht anders vollziehen lässt. Neben der Unterrichtung von Neuankömmlingen ist die Arbeit mit „Problemfällen" von wachsender Bedeutung: Deutsche mit ausländischer Herkunft, die ihr Deutsch im Alltag – „ungesteuert" – gelernt haben und deren „fossilisiertes", d. h. auf einer ungrammatischen Gebrauchsstufe festgeschriebenes Deutsch nun mit speziellen Methoden wieder in einen Lernprozess einmünden soll.
Obgleich klar ist, dass es sich bei der Nachfrage nach Sprachkursangeboten um eine Dauererscheinung handeln würde, sind alle Finanzierungsmodalitäten so eingerichtet, dass sie notwendig zu einer permanenten Arbeitsplatzunsicherheit führen: Mittel werden – egal welche Stelle die fördernde ist – per Kurs vergeben; jeder Kurs ist einzeln zu beantrage. Diese Finanzierungspraxis bildet den Boden für einen Umgang der Bildungsträger mit den Beschäftigten, die man nur als dauerhafte Entrechtung mit den Mitteln des bürgerlichen Vertragsrechtes bezeichnen kann: Der Honorarvertrag als Standard, der die Kursleitenden zu etwas stempelt, was im Sozialrecht nicht vorgesehen ist und ihm gemäß auch gar nicht vorstellbar ist: Zu abhängigen „Selbständigen", die für „cash" in eine langfristige Berufsperspektive ohne Aussichten auf positive Veränderung ihrer Lage einmünden.
Die Förderung von Sprachkursen geschah hauptsächlich in zweierlei Form. Einmal durch die vom Bundesarbeitsministeriums veranlasste Gründung des Sprachverbandes, dessen Aufgabe die Sprachförderung von Personen aus den Anwerbeländern ist. Der Sprachverband hat nach eigenen Angaben anlässlich seines 25jährigen Bestehens mehr als 1,3 Mio Menschen gefördert, dabei wurde laut der Homepage des Bundesarbeitsministeriums bisher eine Summe von über 550 Mio DM ausgegeben, ein Klacks, wenn man sich die ungefähren Dimensionen der – aufgrund mangelhafter Statistiken in der BRD in ihrer exakten Höhe unbekannten – gesamten Bildungsausgaben ansieht, die schon in den neunziger Jahren bei 150 Mrd. DM jährlich gelegen haben dürften.
Dabei handelt es sich in Gestalt der Sprachförderung um einen Posten mit zentraler Bedeutung für die von Wissenschaftlern und Politikern in Sonntagsreden immer wieder beschworene „Integration". Wie sollte es auch anders sein: In einer Gesellschaft wie der bundesdeutschen vermittelt sich für die Individuen das Gros an Zugangsmöglichkeiten zu besseren wirtschaftlichen und sozialen Positionen über die Beherrschung der deutschen Sprache, insbesondere des Schriftdeutschen.
Der Sprachverband selbst aber umschreibt die ihm vorgegebene Zielsetzung damit, „dass die Sprache vermittelt wird, die im Alltag gebraucht wird, sei es beim Arztbesuch, für den Umgang mit Behörden oder einfach, um sich mit den deutschen Nachbarn austauschen zu können." Ein sicher unerlässlicher, aber in seiner Reichweite auch sehr reduzierter Anspruch, der eine weitere soziale Mobilität der Sprachkursteilnehmer über das reibungslose Funktionieren im Alltag unter Deutschen hinaus nicht vorsieht.
Eine weitere Förderungsagentur für Sprachkurse sind die Arbeitsämter, bei denen die erforderliche pädagogische Richtlinienkompetenz schon ganz allein darum vorliegt, weil die Vorgabe ihres Tätigwerdens die passende Zurichtung der Neubürger für deren eigentliche Bestimmung, verwendbar auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu sein, ist. Sie verfügen über die Mittelvergabe für Sprachkurse für Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge und Asylberechtigte von zuletzt sechsmonatiger Dauer plus Anschlusskursen – „Maßnahmen" im Arbeitsamtsdeutsch.
Willige Manövriermasse
Bei den Sprachkursen, die von den Arbeitsämtern finanziert wurden, ergab sich neben der Vergabepraxis, die eine Einrichtung von festen Arbeitsverhältnissen nicht vorsah, noch der Clou, dass diese – als öffentlich ausgeschriebene – neben „Qualitäts"-Anforderungen vor allem der bei der Bundesanstalt vorgeschriebenen Kostendeckelung zu entsprechen hatten. Das bedeutet, dass die Weiterbildungseinrichtungen beim Konkurrieren um die zu verwirtschaftenden Gelder die Nase vorne hatten, die besonders billige Angebote machen konnten. Da die fixen Kosten, wie Ausgaben für Lehrmittel, Mieten für Unterrichtsräume etc., von den Anbietern solcher Sprachkurse kaum zu beeinflussen waren, sondern als objektive Vorgaben weiter gegeben werden mussten, kam als Einsparungspunkt nur eines in Frage: die Kosten für das Personal. Die sich auf dieser Grundlage abspielende wechselseitige Unterbieterei der Institutionen drückte die Einkommen der hier prekär beschäftigten Kollegen und Kolleginnen auf ein Elendsniveau. Mehrfachbeschäftigung und Unterrichtsstundenzahlen von weit über 30 pro Woche, Abwesenheit von Sozialleistungen, kein bezahlter Urlaub sind typisch für diese Arbeitsplätze, auf denen nichtsdestoweniger Beschäftigte viele Jahre ihren Lebensunterhalt fristen.
Die Kursleitenden für DaF sind, das zeigen die Erfahrungen aus über 30 Jahren Ausländerpolitik, für die Bildungspolitiker willige Manövriermasse, über deren Zukunft und Interessen in Kommissionen hinter verschlossenen Türen über ihre Köpfe hinweg beraten und entschieden wird, die von der Wissenschaft als quantité négligeable in ihren methodisch-didaktischen Planspielen einfach stillschweigend unterstellt werden und die von der Evaluations-Mafia, die zur Zeit das Land mit ihrem „Qualitätsmanagement"-Terror überzieht, in die Mangel genommen werden. Auch das jüngst gescheiterte Zuwanderungsgesetz wäre in dieser Hinsicht eine Fortschreibung der bisherigen Praxis gewesen.
Es wird Zeit, dass sich die Betroffenen selbst rühren und bei den Verantwortlichen nachdrücklich die Tatsache ihrer Existenz unterstreichen.
Ernst Olbrich ist DaF-Kursleiter im Rhein-Main-Gebiet
Volkshochschulen im Rhein-Main-Gebiet (daf-dialog@yahoo.de)