Zeitung für die Beschäftigten in der Weiterbildung

                       Ausgabe 8 - Frühjahr  2003

Inhalt  Honorarkräfte

Thema: Honorarkräfte

Hotline und Beratung für Honorarkräfte
Das "offene Ohr" der GEW noch offener: es steht bald allen Honorarkräften und Freiberuflern aus der gesamten Bundesrepublik offen

Bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit genutzt wurde die GEW-Hotline für Honorarkräfte und Freiberufler aus der Weiterbildung seit ihrer Freischaltung im Januar 2001 für Anrufer aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Fast 5.000 Anrufende haben den kostenlosen Beratungsservice genutzt, der die Anonymität streng gewahrt hat. Einige der Ratsuchenden haben sogar schriftlich rückgemeldet, wie sehr ihnen die Beratung geholfen und gefallen hat. „Dieser Service ist einfach toll und nahezu unverzichtbar für Leute mit geringem Einkommen wie mich", schreibt eine Beratene.

Sicherlich, die Frist für Befreiungsanträge zur Rentenversicherungspflicht für ältere Honorarkräfte ist abgelaufen und die Flut der Anrufe merklich zurückgegangen, aber immer noch gehen regelmäßig mehr als 80 Beratungsanfragen pro Monat ein. Allerdings wissen viele offensichtlich nicht mehr die Freischaltzeiten oder rufen aus Bundesländern an, die für die Pilotphase nicht freigeschaltet waren und kommen deswegen nicht durch.

Aus den positiven Erfahrungen in der zweijährigen Projektphase wird die GEW jetzt ihre Konsequenzen ziehen und die Erreichbarkeit der HOTLINE erweitern durch bundesweite Freischaltung und erweiterte Beratungszeiten. Die Beratungs- und Freischaltzeiten für Anrufende von Festnetzanschlüssen (nicht: Handy) aus allen Bundesländern sind dann: jeweils montags von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr und dienstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Anrufe außerhalb der genannten Sprechzeiten sind leider vom persönlichen Beratungskontakt ausgeschlossenen, die Anrufenden können allerdings meist eine Nachricht auf einem Anrufbeantworter hinterlassen, so dass dann später ein Rückruf seitens der GEW erfolgen kann.

Peu a peu ändern sich auch die Beratungsinhalte erkennbar. Das Spektrum war bisher stark fokussiert auf Probleme im Zusammenhang mit der Rentenversicherungspflicht und den neuen Befreiungstatbeständen sowie auf Fragen der Sozialversicherung, insbesondere der Krankenversicherung. Darüber hinaus kommen jetzt viel weitergehende Fragen ins Gespräch, Fragen der Übernahme anteiliger Beiträge zur Rentenversicherung durch die Auftraggeber, Fragen der Honorarerhöhung und der Verbesserung und Sicherung von prekärer Beschäftigung, der Vertragsgestaltung und -verbesserung, der Musterverträge, der Steuern und Abgaben, der beruflichen Entwicklung und Gestaltung einer selbstständigen Existenz oder Fragen nach anderen Wegen der Statusverbesserung, Sicherung und Mitbestimmung.

Die Beraterin am Telefon ist eine Fachkraft der GEW, die über umfangreiche arbeits- und sozialrechtliche Kompetenzen verfügt und den Status der Freien Mitarbeiterin in der Weiterbildung aus eigener Erfahrung kennt. Ihre Beratung ist von Verständnis und Sachverstand geprägt, wie Rückmeldungen zeigen. Die Beratungskontakte sind an keine Voraussetzung, wie GEW-Mitgliedschaft, gebunden. Ist allerdings nach der telefonischen Beratung eine ausführliche persönliche notwendig, dann wird diese in einer wohnortnahen Rechtsschutzstelle des DGB oder der GEW erfolgen. Diese Anschlussberatung ist allerdings nur Mitgliedern vorbehalten.

Neben den Einzelberatungen werden auf Anfrage von der GEW auch Experten benannt, die zu Kursleiter- oder Mitarbeiterversammlungen an Volkshochschulen oder anderen Weiterbildungseinrichtungen kommen. Anfragen bitte an die jeweiligen GEW- Landesverbände, telefonisch, schriftlich oder per e-Mail.

Unregelmäßig – in Köln jeweils monatlich - werden in den beiden bislang beteiligten Bundesländern Informationsseminare angeboten, in denen die rechtliche Situation der Honorarkräfte zum Thema wird und Überlegungen angestellt werden, wie mit gezielter Interessenvertretung gemeinsam Verbesserungen, Perspektiven und Auswege entwickeln werden können und welche Erfahrungen die GEW hier einzubringen hat.

Leider steht bis Redaktionsschluss die neue, bundesweit erreichbare Rufnummer noch nicht fest. Sie kann bei den GEW-Landesverbänden erfragt werden. Bis zur Freischaltung der neuen Nummer gelten die alten Konditionen weiter. Beratung für Anrufer/innen aus NRW und Rheinland-Pfalz montags 21.00 – 23.00 und dienstags 11.00 – 13.00 unter 0800-100 92 76.

Paul Weitkamp