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Zeitung für die Beschäftigten in der Weiterbildung |
Ausgabe 3 / Sommer 2001
Thema:
Debatte
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Karola Stötzel Der Beitrag beruht auf
Erfahrungen an der VHS Frankfurt, ist jedoch nicht nur eine Frankfurter
Geschichte. Leider muß man vermuten, dass die hier beschriebenen
Erfahrungen struktureller Ausgrenzung und Marginalisierung weit verbreitet
sind. – Die in den 80er Jahren ausgebildeten Lehrkräfte treffen auf eine Phase hoher struktureller Arbeitslosigkeit. Ein konservatives, vom Ideal der individueller Durchsetzungsfähigkeit geprägtes Bild beruflicher Karriere fällt auf fruchtbaren Boden. Neben dem Ideal des „freien“ Mitarbeiters in Marketing, Film und Werbung findet sich dieser Typus auch in der links-alternativen Szene wieder, der allseits-talentierte Job-Hopper im Nieschen-Mileu, dessen Leistungsfähigkeit und Selbstausbeutungswille schier grenzenlos ist. Politisch engagiert, im Bewusstsein, eine gesellschaftlich relevante, weitestgehend nicht-entfremdete Arbeit zu leisten, finden sich viele in Volkshochschulen wieder. Ende der 80er, zu Beginn
der 90er findet der letzte große Aufstand von Honorarkräften an der VHS
Frankfurt statt. Zu einem Erzwingungsstreik für den von ÖTV und GEW
vorgeschlagenen Tarifvertrag kommt es nicht. Aber es werden eine beträchtliche
Honorarerhöhung, (freiwillige) soziale Zuschüsse zu Renten- und
Krankenversicherung erkämpft. So blieben die „Freiheit“ und die
Arbeitsbedingungen, was sie waren: prekär. – Niemand konnte sich
zu diesem Zeitpunkt vorstellen, dass dies die letzte Honorarerhöhung für
8 Jahre gewesen war. Die Ökonomisierung der VHS beginnt 1993 (s.a. S.
14/15). Zeitgleich verstärkte sich aber auch der ökonomische Druck auf
die Honorarlehrer. Binnen dreier Jahre war die Honorarerhöhung verpufft.
Zunächst wurden die Einbußen am (ohnehin bescheidenen) Lebensstandard
noch klaglos hingenommen. Nachdem Aktionen und Eingaben für eine
Honorarerhöhung und verbesserte Arbeitsbedingungen von Sprecherinnen und
GEW immer wieder an der
Konsolidierungspolitik scheiterten, waren individuelle Auswege in
Mehrfachbeschäftigungen zwangsläufig. – Institutionell wurde die Konkurrenz der Honorarlehrer untereinander durch ein Reserveheer an einsatzbereiten Lehrkräften geschürt. Eine neue „Philosophie“ über die Art der Kursleitertätigkeit setzte sich durch, die sich als eine Abkehr vom quasi familiären „Wir-Gedanken“ zu einem degradierenden „die“ beschreiben lässt, was meint: „die Versager“. Sprüche, wie „Nur ein frischer Kursleiter ist ein guter Kursleiter“, oder Begriffe, wie „raushospitieren“, machten die Runde. Trotz aller Empörung wirkten solche Äußerungen auf das berufliche Selbstverständnis und Selbstbewusstsein der Honorarlehrer. – Mitte der 90er Jahre
setzten wir gegen die vehementen Marginalisierungstendenzen die Gründung
einer Betriebsgruppe der GEW und kandidierten mit einer eigenen Liste für
den Personalrat, die wesentlich von Honorarkräften getragen war. (Nach
dem Hessischen Personalvertretungsgesetz haben „Arbeitnehmerähnliche“
Wahlrecht.) Mit hohem moralischen Druck, presseöffentlicher
Interessenvertretung und politischer Klarheit in den Angriffen gegen die
Ökonomisierung der VHS gelang es binnen zweier Jahre, die Institution zu
einer Auseinandersetzung mit Honorarbeschäftigung zu zwingen, die sie
jahrelang verweigert hatte. Eine Dienstvereinbarung zur Beschäftigungssicherung
lag vor, Honorarforderungen wurden vermehrt auch vom „hauptamtlichen“
Personal mitgetragen. – 1997 war die
herrschende Meinung, dass die VHS wirtschaftlicher werden müsse und Heil
in der Umgründung zu einem Eigenbetrieb fände. Man änderte die Taktik
gegenüber den Honorarkräften, zeigte moralisches Verständnis, versprach
vieles, hielt nichts. Und begann Rede- und Denkverbote auszusprechen. Der
Konstruktivismus hielt Einzug in die Managementstrategie. Ob ein Argument
wahr oder falsch war, wurde nicht länger
nach seinem objektiven Gehalt bemessen. Zur falschen Wahrnehmung der Dinge
wurde alles erklärt, was gegen die herrschende Tendenz der
Privatisierung, Flexibilisierung und Leistungsverdichtung
vorgetragen wurde. Die Benennung von Ross und Reiter der fatalen
Entwicklungen wurde zur persönlichen Beleidigung erklärt.
Die Stigmatisierung anders denkender Interessenvertreter begann mit
einem harmlosen „schlechter Stil“, „falscher Ton“, „das kann
(darf?) man so nicht sagen“ bis hin zu „Schaden für die
Volkshochschule“. Sie gipfelte vorläufig 1997 im Rauswurf zweier
profilierter Gewerkschafter und (Kursleiter-) Personalräte wegen der Veröffentlichung
eines gewerkschaftlichen Infos an der VHS. — Neben der Kündigung der beiden GEW-Aktivisten erlebten engagierte Kursleiter auch ihre Schlechterstellung bei der Vergabe von Kursen. Rückzüge aus dem aktiven Engagement waren die verständliche Konsequenz. Gegen eine Erklärung, sich künftig in ihren gewerkschaftlichen Äußerungen zurückzuhalten, erhielten beide Gewerkschafterinnen nach massiven Protesten und einer Welle der Solidarisierung ihre Jobs zurück. Zu der bei der Gründung
des städtischen Eigenbetriebes 1999 geschaffenen Betriebskommission wurde
jedoch kein Kursleiter mehr zugelassen. Auch der Personalrat, in dem noch
eine Kursleiterin verblieben war, konnte sich in seiner Mehrheit
nicht entschließen, die Honorarkraft in das wesentliche
Entscheidungs- und Kontrollgremium zu entsenden. – 1999 erhielt die Kursleiterbewegung unerwarteten Auftrieb, der Schock des Rauswurfs war verkraftet und die Zustimmung zur Wirtschaftlichkeitsausrichtung der VHS war auch unter den festangestellten Beschäftigten geringer geworden. Eine Pressekonferenz des GEW-Bezirksverbandes zur wirtschaftlichen Entwicklung der VHS und ein Angriff gegen Täuschungsmanöver des Betriebsleiters wurden der Anlass für den erneuten Rauswurf einer der beiden Vorsitzenden der GEW-Betriebsgruppe. Dessen Wiederbeschäftigung konnte diesmal nicht erreicht werden. Dieser erneute Angriff auf Gewerkschaftsrechte reichte fast, um die Kursleiterbewegung vollends zu zerstören. Aber das Kalkül, es werde Ruhe einkehren, ging nicht auf. – Die Personalratswahlen 2000 ergaben für die nach wie vor hauptsächlich von Honorarkräften getragene Kandidatenliste eine überraschend große Zustimmung von Seiten der „hauptamtlichen“ Beschäftigten und damit für die GEW-Linie. Die Folge war eine Wahlanfechtungsklage wegen der Kursleitervertretung im Personalrat, die im März 2001 für die Betriebsleitung positiv entschieden wurde. Danach sind faktisch keine Kursleiterinnen mehr passiv wahlberechtigt: Das Hessische Personalvertretungsgesetz sieht vor, dass wählbar nur ist, wer seit 6 Monaten bei der Dienststelle beschäftigt ist. Kursleiterverträge laufen durchschnittlich über 12 Wochen. Und wenn auch nur ein Tag Unterbrechung zwischen zwei Verträgen besteht, beginnt jeweils der notwendige 6-Monatszeitraum neu zu laufen. Paradoxerweise wurde beinahe zeitgleich per Gesetz das aktive Wahlrecht für Kursleiter durch den Wegfall der Stundengrenze erweitert. Eine Änderung des passiven Wahlrechts wurde vom Gesetzgeber hingegen nicht vorgenommen. In der Konsequenz bedeutet das, mehr Kursleiterinnen dürfen wählen, nur können sie sich eben nicht wählen lassen. Neben einer Zwei-Klassen Beschäftigung besteht also auch ein Zwei-Klassen-Beteiligungsrecht. Herrschaft konkret. – Dennoch wäre unterhalb der gesetzlichen Ebene eine Regelung im Sinne der Honorarkräfte denkbar. Aber für eine tarifliche Regulierung der Honorarbeschäftigung, so ein Magistratsdirektor zu GEW-Vertretern, „müssen sie in dieser Stadt über Leichen gehen.“ Auch in anderen
Bereichen der VHS wurde Beteiligung abgebaut. Darunter der „Beirat der
VHS“, in dem Kursleiter noch vertreten sind. Der Beirat tagt seit der
Eigenbetriebsgründung nur noch einmal im Jahr. In die
„Betriebskommission“, deren Mitglieder zur „Geheimhaltung“
verpflichtet sind, wurden die Kursleiterinnen nicht hereingelassen. Die
Stadtverordneten winken seit der Gründung des Eigenbetriebs die
Empfehlungen der Betriebskommission durch. Im Namen der
Wirtschaftlichkeit. Demokratie findet woanders statt. |