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Zeitung für die Beschäftigten in der Weiterbildung |
Ausgabe 3 / Sommer 2001
Thema:
Debatte
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Rainer Trinczek Der Flächentarifvertrag ist seit Mitte der 1980er Jahre zunehmend in die Diskussion geraten. Von seinen Kritikern wurde für eine stärkere Flexibilisierung der Tarifstrukturen qua Dezentralisierung von Tarifkompetenzen („Verbetrieblichung“) plädiert, was es Betrieben stärker als bisher erlauben würde, das tarifvertragliche Regelwerk flexibel auf die je unterschiedliche Situation in den einzelnen Betrieben zuzuschneiden. Im folgenden soll – eher skizzenhaft – der Frage nachgegangen werden, wie sich für Sozialwissenschaftler diese so bezeichnete „Krise des Flächentarifvertrags“ darstellt. Dabei wird der Gang der Argumentation weniger in Form eines durchgängigen Textes präsentiert als vielmehr in der Form einzelner längerer Thesen: I Der Flächentarifvertrag
stellt gemeinsam mit der Betriebsverfassung und dem System der
Mitbestimmung auf Unternehmensebene eine der zentralen Institutionen des
Systems industrieller Beziehungen dar, wie es sich in der Bundesrepublik
– mit Bezug auf historische Traditionslinien bis zum Beginn dieses
Jahrhunderts – in der Nachkriegszeit etabliert hat. Häufig wird der
Erfolg des „Modells Deutschland“ (hohe Wachstumsraten, niedrige
Konflikthaltigkeit der Austauschbeziehungen, zunehmender Wohlstand der
Beschäftigten etc.) bis in die 70er Jahre hinein nicht zuletzt auch mit
der spezifischen Struktur dieser Regulierungsinstitutionen ursächlich in
Verbindung gebracht. II Als
Sozialwissenschaftler weiß man, daß Institutionen (wie der Flächentarif)
sich wandeln können: Manche verschwinden, andere entstehen neu – und
dies umso rascher, je dynamischer Gesellschaften sind. Käme kein
Institutionenwandel zustande, würden wir bald in einer völlig
verkrusteten, statischen Gesellschaft leben. Der Flächentarifvertrag ist
ja beileibe nicht die einzige Institution in der bundesdeutschen
Gesellschaft, die unter Veränderungsdruck geraten ist. Institutionen, die
weit älter und etablierter sind als eben dieser Flächentarif, adaptieren
sich auch an veränderte Kontextbedingungen – wie etwa die Institution
der Ehe oder Famile. Daher stehen Sozialwissenschaftler der schieren
Tatsache, daß Institutionen gesellschaftlich in Kritik geraten und
Interesse an ihrem Wandel formuliert wird, erst einmal völlig emotionslos
gegenüber: Institutionenwandel ist in modernen Gesellschaften ein völlig
normaler Prozeß. Was Sozialwissenschaftler interessiert ist die Frage:
Warum vollzieht sich ein solcher Wandel und was sind die Folgen? III Institutionen stellen
also das Resultat einer bestimmten historischen Kompromiß- oder
Konsensstruktur dar. Ganz offensichtlich sahen Arbeitgeber und Beschäftigte
bis in die 80er, manche sagen auch 90er Jahre, hinein ihre jeweiligen
Interessen hinreichend in einem System der Regulierung von
Arbeitsbeziehungen gewahrt, in dem dem Flächentarifvertrag entscheidender
Stellenwert zukam. Der Flächentarif hatte dabei ganz unterschiedliche
Funktionen: a) Sicherung
gleicher Wettbewerbskosten im nationalen Wirtschaftsraum; b) Reduktion von
Transaktionskosten (nicht jedes Unternehmen muss sich eigene Regularien
ausdenken, was teuer ist); c) Sicherung des Betriebsfriedens durch
Auslagerung von Tarifverhandlungen; die Wahrscheinlichkeit, als einzelner
Betrieb tatsächlich einmal von einem Streik betroffen zu sein, ist in
einem solchen System relativ unwahrscheinlich. Aber darüber hinaus gab es
auch weitere Funktionen des Flächentarifvertrags bundesdeutscher Prägung,
die weniger häufig in der öffentlichen wie wissenschaftlichen Debatte
thematisiert werden: Tarifabschlüsse haben sich in Deutschland ja regelmäßig
weniger an der ökonomischen Situation in der jeweiligen Branche
ausgerichtet, auf die sich der Vertrag inhaltlich „eigentlich“ bezog,
sondern vielmehr an volkswirtschaftlichen Kennziffern und
Durchschnittswerten. Das hat zu einer gewissen Homogenisierung in der
Einkommensstruktur der Bundesrepublik geführt, was von vielen unter der
Perspektive „Vereinheitlichung der Lebensbedingungen in der
Bundesrepublik“ auch gutgeheißen wurde. IV Heute hat sich diese
Situation der generellen Akzeptanz der Institution „Flächentarifvertrag“
dramatisch geändert, wobei die Kritik eindeutig von einer der
vertragschließenden Parteien forciert wird: den Arbeitgebern. Ganz
offensichtlich werden die oben erwähnten Vorteile des Flächentarifs von
einer zunehmenden Anzahl von Arbeitgebern nicht mehr als Vorteile eingeschätzt,
sondern eher als Problem. Warum? Zum einen hat angesichts der
Globalisierung der Wirtschaft sicherlich die Bedeutung der
Vergleichbarkeit nationaler Wettbewerbskosten relativ abgenommen, zum
anderen sorgt die gleichzeitig verschärfte Wettbewerbssituation dafür,
daß Unternehmen bei der Suche nach Kostensenkungspotentialen ihr
Augenmerk verstärkt auch auf die Arbeitskosten zu richten begonnen haben.
Hier möchten Sie größeren „Handlungsspielraum“ eingeräumt
bekommen, was erlauben würde, die je betriebsspezifische Situation in größerem
Maße zu berücksichtigen, als dies unter den Bedingungen des Flächentarifvertrags
der Fall ist. V Entscheidend ist freilich (auch), daß die Arbeitgeber seit den 80er Jahren überhaupt erst die Chance systematisch wahrgenommen haben, eine solche Revision des Tarifvertragswesens in für sie vorteilhafter Art und Weise durchzusetzen. Die „neue“ Situation war wesentlich dadurch bedingt, daß sich die Machtbalance zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern –vorrangig aufgrund dauerhafter Massenarbeitslosigkeit – verschoben hat, und zwar zugunsten der Arbeitgeber. Dies resultiert daraus, daß eine wachsende Anzahl von Unternehmen der Ansicht sind, sie könnten ohne den Flächentarif kostengünstiger und damit gewinnbringender wirtschaften. Dies ist im Grunde der simple Kern der aktuellen Krise des Flächentarifs. Kein Unternehmer oder Manager, der halbwegs bei Sinnen ist, wird den Flächentarif in Frage stellen, wenn er befürchten müßte, ohne einen solchen Tarif etwa mit höheren Arbeitskosten und reduzierter Flexibilität rechnen zu müssen. Dies zeigt sich nicht zuletzt auch daran, daß es bis heute ein erhebliches Gefälle in der Kritik am Flächentarif zwischen Unternehmen unterschiedlicher Ausgangsbedingungen gibt: Aus prosperierenden Unternehmen ist eine solche Kritik seltener zu hören als aus Krisenbetrieben, aus großen Firmen (mit einer etablierten und starken Arbeitnehmervertretung) seltener als aus kleinen Betrieben mit durchschnittlich eher weniger ausgeprägten Strukturen betrieblicher Interessenvertretung. Prosperierende Betriebe mit einem starken Betriebsrat müßten eher befürchten, in einer betrieblichen Lohnrunde mit zusätzlichen Forderungen konfrontiert zu werden, als mit der Bereitschaft der Belegschaft und ihrer Interessenvertretung rechnen zu können, sich auf Zugeständnisse bei den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen angesichts eines härteren Wettbewerbs auf den Weltmärkten einzulassen. Daher liegt eine Kritik am Flächentarif auch objektiv weniger im Interesse solcher Betriebe et vice versa! VI Ordnungspolitische oder volkswirtschaftliche Argumente (die im übrigen wissenschaftlich allesamt höchst umstritten sind) sind bei der Frage nach Sinn oder Unsinn des Flächentarifvertrages letztlich nicht entscheidend, sondern dienen wesentlich der politischen Legitimation der jeweiligen Position im öffentlich-politischen Raum. (Noch) gilt es im politischen Kontext der Bundesrepublik als illegitim, ein Interesse mit Verweis auf den schieren Eigennutz zu formulieren, etwa in folgender Manier: „Ich plädiere für eine Aufweichung des Flächentarifvertrags, weil dies unter den aktuellen Bedingungen meinem Unternehmen höhere Gewinne verspricht.“ Die politische Kultur in unserem Lande gebietet ganz offensichtlich den Rekurs auf das Allgemeinwohl. Dies gilt für die Gewerkschaften ebenso wie für die Arbeitgeberverbände: Auch für jene ist der Flächentarif natürlich kein Selbstzweck; es bedarf keiner großen ideologiekritischen Anstrengungen, um die Aussage formulieren zu können, daß Gewerkschaften gegenwärtig vorrangig gegen die Unterminierung des Flächentarifs sind, weil sie unter anderen Bedingungen eine Verschlechterung der Arbeits- und Entlohnungbedingungen ihrer Mitglieder erwarten – und nicht aus irgendwelchen übergeordneten Gemeinwohlinteressen heraus. Eine derartige Orientierung der politischen Forderungen an den jeweils eigenen Interessen ist im übrigen nicht als illegitim zu denunzieren; auf ihr beruht letztlich die Funktionsweise einer pluralistischen Demokratie. VII Sollte angesichts der so skizzierten Ausgangslage unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenkonstellationen und ihrer „Mächtigkeit“ eine Prognose über die Zukunft des Flächentarifs formuliert werden müssen, könnte sie folgendermaßen aussehen: Er wird überleben, aber wesentlich als eine Art Umbrella-Agreement, in dem wesentlich all das geregelt bleibt, was in der Öffentlichkeit häufig gar nicht bekannt ist (also Eingruppierungsfragen etc.). Nach wie vor scheinen nur wenige Unternehmen Interesse daran zu haben, sich komplett eigene Lohn- und Gehaltssysteme auszudenken; hier rekurriert man gerne auf etablierte tarifliche Regelungsmuster. Die zentralen Tariffragen jedoch, also vor allem „Lohn/Gehalt“ und „Arbeitszeit“, werden nur noch in wenigen zentralen Punkten im Flächentarif reguliert werden – mit zunehmender Öffnung für betriebliche Sonderwege (wie bei Arbeitszeit seit Mitte der 80er Jahre ja bereits in extenso vorexerziert). VIII Für eine solche Entwicklung spricht das wohlverstandene Interesse der Betriebe (Optimierung der Kostenstruktur bei möglichst geringen Transaktionskosten), aber auch das der Verbände: Die Arbeitgeberverbände sind ja durch Austritte und Austrittsdrohungen erheblich unter Druck geraten, was sich nicht zuletzt an der raschen Zunahme von Verbänden mit einer zweifachen Mitgliederstruktur (Tarifverband bzw. reine Dienstleistungsinstitution) ablesen läßt. Den Gewerkschaften kann und ist dieser Erosionsprozeß der Verpflichtungsfähigkeit der Arbeitgeberverbände gegenüber ihren Mitgliedern natürlich nicht egal: Gewerkschaften müssen aus wohlverstandenem Eigeninteresse an starken Arbeitgeberverbänden interessiert sein, sonst würde man ja Tarife mit Papiertigern abschließen, was den Aufwand nicht lohnen würde. Beide Verbände können aber kein Interesse an einer völligen Auflösung bzw. Dezentralisierung des Tarifsystems haben, weil sie ein solches dezentralisiertes, verbetrieblichtes Tarifsystem von ihren Kapazitäten her betreuungstechnisch nicht bewältigen könnten. IX Ist der Flächentarfvertrag noch zeitgemäß? Darüber entscheidet nicht die Wissenschaft, sondern die wirtschaftlichen Akteure, die dies unter Vorgabe ihrer jeweiligen Interessenlagen vornehmen. Wenn, was Wissenschaft wieder kann, diese Interessenlage von Unternehmern, von Tarifverbänden etc. analysiert werden, liegt der besagte Schluß nahe: Ja schon, der Flächentarif hat schon eine Zukunft, aber Tarifverträge werden sich wohl inhaltlich anders ausnehmen, als dies gegenwärtig üblich ist. X Ein abschließender
Hinweis zur Debatte über den Wandel des Tarifvertragssystems in der
Bundesrepublik darf freilich nicht fehlen: Die obigen Ausführungen
bezogen sich allesamt auf die Situation in Branchen mit einem in der
Vergangenheit fest etablierten tariflichen Regulierungssystem, das sich
nun offensichtlich wandelt. Daneben gibt es jedoch wachsende Bereiche (und
viele sagen: die eigentlich zukunftsträchtigen Bereiche) in der
bundesdeutschen Wirtschaft (Stichwort: „New Economy“), die de facto
tariffreie Zonen darstellen. Hier fehlen nicht selten alle Institutionen
eines tariflichen Regulierungssystems: Häufig sind keine Arbeitgeberverbände
vorhanden, in den Betrieben findet sich kein einziges
Gewerkschaftsmitglied, betriebliche Interessenvertretungen sind ein
Fremdwort, und die Gewerkschaft findet auch keinen rechten Zugang. Sollte
sich dieser Bereich in der Tat als der eigentlich zukunftsträchtige
Sektor in der bundesdeutschen Wirtschaft erweisen, dann wäre die
Titelfrage: „Ist der Flächentarifvertrag noch zeitgemäß“ freilich gänzlich
anders zu beantworten. Rainer
Trinczek ist Professor für Soziologie an der TU München |