Zeitung für die Beschäftigten in der Weiterbildung

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Ausgabe 3 / Sommer 2001 
Thema: Debatte

Arbeitskreis der Betriebsräte überregionaler Weiterbildungsträger
Dürfen wir den Branchen-Tarifvertrag diskutieren oder nicht?

1. Dass eine Diskussion über einen Branchen-Tarifvertrag in Gang kommt, ist ohne Einschränkung zu begrüßen. Zwar ist die Diskussion schon länger „in Gange“, aber erst allmählich gewinnt sie an Breite, nicht zuletzt dank prekär.

Auch haben sich die Bedingungen in der Branche Weiterbildung so geändert, - teilweise drastisch, andere Aspekte schleichend, - dass sich die Frage nach tarifpolitischen Perspektiven für die Weiterbildung immer deutlicher stellt.

2.  Bis in die 90er Jahre hinein war die tarifpolitische Diskussion in der Weiterbildung geprägt durch die zwei absolut gegensätzlichen Positionen von ÖTV und GEW: Während die ÖTV keinen Tarifvertrag unter BAT-Niveau abzuschließen bereit war (faktisch hat es die ÖTV dann doch gemacht), setzte die GEW die Maxime, jeder Tarifvertrag sei besser als gar keiner - was zu Tarifabschlüssen mit auch für die Branche katastrophalen Bedingungen führte. Solange diese beiden Positionen die Diskussion prägten, war die Blockade vorprogrammiert, oftmals garniert mit persönlichen Freundlichkeiten über den jeweiligen Kollegen der konkurrierenden Gewerkschaft.

Beiden Positionen ist gemeinsam, dass sie sich an Prinzipien orientieren und dabei die Branche Weiterbildung aus dem Blickfeld verloren. Es ging um einzelne Lösungen für einzelne Unternehmen, mit oftmals negativen Auswirkungen auf die Tariflandschaft in der Branche.

Dabei übernahm bis zu Beginn der 90er Jahre der BAT auch die Funktion eines Leittarifvertrages - BAT-Bezahlung oder ein vergleichbares Niveau sind aus unserer Sicht Entgeltbedingungen sog. seriöser Träger.

Im Laufe der 90er Jahre hat der BAT diese Leitfunktion aber verloren; er geriet zunehmend unter massiven Druck und konnte oftmals nicht mehr gehalten oder durchgesetzt werden.

3. In der Polemik des Kollegen Andreas Hamm wird schon zu Recht eingeschätzt, dass der Druck auf die wenigen bestehenden Tarifverträge in den letzten drei bis vier Jahren enorm zugenommen hat und die tarifpolitischen Auseinandersetzungen fast ausschließlich Abwehrkämpfe waren. Und in dieser Situation – so die Argumentation des Kollegen Andreas Hamm – könne ein von den Gewerkschaften oder/und den Betriebsräten vorgeschlagener Tarifvertrag nur den Absenkungstendenzen der Arbeitgeber Vorschub leisten; ein Branchen-Tarifvertrag jetzt wäre zum Scheitern verurteilt, er würde die Absenkung selbst bewerkstelligen.

Diese Argumentation ist erst einmal plausibel, die Beurteilung des Umfelds stimmt. Aber was ist die Alternative? Wo immer ein Arbeitgeber die Tarife absenken will, dagegen mobilisieren: klar, notwendig. Und dann?

Die Mobilisierungsmöglichkeiten in der Weiterbildung sind vorhanden, aber wohl nicht endlos - gerade bei der Struktur der Weiterbildungsträger (viele Standorte, wenig zentrale Bildungsstätten, im Grunde eine Filialstruktur). Erst auf Branchenebene würde sich eine umfassende Handlungsperspektive eröffnen. Und gerade diese Dimension fehlt bei dem Rückzug auf einzelne Abwehrkämpfe bei einzelnen Trägern mit isolierter Belegschaft.

4. Aus unserer Sicht ist der Branchen-Tarifvertrag weder ein Allheilmittel für tarifpolitische Versäumnisse der Vergangenheit noch ein garantierter Durchbruch in paradiesische Zustände; ein Branchen-Tarifvertrag für die Weiterbildung (allgemein verbindlich, mit akzeptablem Niveau) ist – möglicherweise und hoffentlich – die positive Perspektive, mit der weitere einzelbetriebliche Absenkungen abgewehrt und gleichzeitig Belegschaften ohne Tarifbindung in den Schutz eines Tarifvertrags gebracht werden können, wohl gemerkt eine gemeinsame Perspektive. Nur so gewinnt die Branchendimension auch tarifpolitische Bedeutung.

5. Wer, wie der Kollege Andreas Hamm, die Perspektive eines Branchen-Tarifvertrags gleichsam verdammen will, der weiß – aus unserer Sicht – für die tarifpolitischen Fragen der Branche keine Antwort; er verzichtet, bei aller kontroversen Einschätzung, auf eine zentrale, strategische Option in der Tarifpolitik für die Weiterbildung, er verzichtet letztlich ganz auf Gewerkschaftspolitik in den Weiterbildungsträgern.

Und eigentlich möchte man nicht glauben (müssen), dass der Autor dies eigentlich gemeint hat. Die Erhöhung des gewerkschaftlichen Organisationsgrades – ob nun in ver.di oder der GEW – und die Entwicklung von Tarifpolitik in der Branche Weiterbildung bedingen sich gegenseitig. Ohne Erfolge hier wird die Weiterbildung in ihrem jetzigen, desolaten Zustand verharren.