Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Kreisverbände Kassel-Stadt und Kassel-Land

 

 

Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen im neuen Hessischen Schulgesetz
Inklusive Beschulung ALLER Kinder

                                                                                                                                     

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Kindertagesstätten,

 

wir möchten Sie über Neuregelungen im Hessischen Schulgesetz informieren, die für die Einschulung zum kommendem Schuljahr

gelten, da es in einigen Einrichtungen zu Irritationen über die bestehende Rechtslage gekommen ist.

 

Im § 54 des neuen Hessischen Schulgesetzes ist geregelt, dass alle Kinder an der allgemeinen Schule angemeldet werden.

„Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf  sonderpädagogische Förderung und ohne diesen

Förderanspruch findet als Regelform in der allgemeinen Schule...statt“ (§ 51).


Eltern von Kindern mit vermutetem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung sollten in der allgemeinen Schule

einen formlosen Antrag vorlegen, in dem sie diesen Anspruch geltend machen (gegebenenfalls mit entsprechenden Unterlagen).
Die Schule leitet den Antrag an das für die Schule zuständige Beratungs- und Förderzentrum bis zum 15.12.2011 weiter.


Ein Förderausschuss, dem auch die Eltern des Kindes angehören, trifft eine Empfehlung über Art, Umfang und Organisation

der sonderpädagogischen Förderung (ca. März/April 2012).
Über die Gewährung des Anspruchs entscheidet dann das Staatliche Schulamt aufgrund der vorhandenen Ressourcen.

 

Wünschen Eltern von sich aus die Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule, so melden sie ihr Kind ebenfalls an der

allgemeinen Schule an. Die allgemeine Schule leitet den schriftlichen Aufnahmewunsch der Eltern an die Schulleitung einer

Förderschule bis zum 15.12.2011 weiter.

 

Die GEW Hessen setzt sich u.a. für die Aufhebung des o.g. Ressourcenvorbehalts ein, da nur so die Umsetzung der

UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen – die inklusive Beschulung aller Kinder – erfolgreich sein wird.

 

Unter folgenden Links können Sie und die Eltern mehr Informationen zum Thema Inklusion erhalten:

· www.gew-hessen.de/uploads/media/kelsterbacher-erkl%C3%A4rung.pdf   (Kelsterbacher Erklärung)

· http://allendorferappell.wordpress.com

· http://www.leb-hessen.de / (Landeselternbeirat)

· http://www.gemeinsamleben-hessen.de

· Elterninitiative –ERIK– Kassel/ Treffpunkt: KISS, Wilhelmshöher Allee 32a

 (Während der Schulzeit jeden 2.Mittwoch im Monat um 19.30 Uhr/ Kontakt: Jutta Christ 05605-30167)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andrea Michel GEW Kassel-Stadt                                   Irina Kilinski GEW Kassel-Land