Das Recht auf inklusive Bildung ist ein Menschenrecht!
Die Personalräteversammlung der Grund- und Förderschulen
und der Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer im
Bereich Kassel-Stadt
und -Land fordern, dieses Recht sofort umzusetzen!
Dies bedeutet, dass entsprechende organisatorische, personelle und finanzielle Bedingungen
geschaffen werden müssen und inklusive Bildung nicht unter einen Vorbehalt gestellt werden darf.
Der vorliegende Entwurf der VOSB erfüllt die Anforderungen an ein inklusives Bildungssystem nicht!
Ihre sogenannte “inklusive Beschulung“ ist nur eine schlechte Fortsetzung des gegenwärtig eingeführten
“Gemeinsamen Unterrichts“ - mit weniger Lehrerstunden, größeren Klassen und komplizierteren bürokratischen Verfahren.
Unsere Kritik am Entwurf der VOSB richtet sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:
· Klassen, in denen Kinder mit und
ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet
wurden, hatten aus guten Gründen eine niedrigere Schülerzahl. Diese
Klassenobergrenzen sind in der neuen Verordnung nicht mehr
vorgesehen.
· Für eine Schülerin oder einen
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
waren 5 bis 10 zusätzliche Lehrerstunden vorgesehen. Diese Zuweisung
wurde in
den vergangenen Jahren bereits zunehmend unterschritten. Jetzt soll
sie noch
weiter reduziert werden.
· Die
Vorschriften zur Einrichtung und zur Arbeit von Förderausschüssen sind in
hohem Maße bürokratisiert und zeitaufwändig. Schülerinnen und Schüler,
deren
adäquate Förderung die Möglichkeiten der Regelschule übersteigt, sollen dann
doch einer „Förder"schule zugewiesen werden.
·
Förderschullehrkräfte sollen, sofern ihre Stammschule eine allgemeine
Schule ist, an Förderschulen versetzt werden. Die Entscheidung über
sonderpädagogische Ressourcen und den Personaleinsatz liegt zukünftig vor
allem
bei den Beratungs- und Förderzentren.
· Der
Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule für Kinder mit Anspruch auf
sonderpädagogische Förderung ist nicht angemessen geregelt. Unversorgt
bleiben
die Schülerinnen und Schüler, die neu in die 1. Klassen kommen und für die im
Regelfall Hilfen erst in der 2. Klasse greifen können. Es ist inakzeptabel,
dass die
Grundschullehrkräfte ohne Unterstützung das 1.Schuljahr bewältigen
sollen.
Und: Wo bleibt hier das Recht der Kinder auf zusätzliche Förderung?
·
Sprachheilklassen und Kleinklassen für Erziehungshilfe werden abgeschafft.
Die Kolleginnen und Kollegen sollen überwiegend nur noch beratend tätig sein.
Wie das allerdings personell konkret umgesetzt werden soll, lässt der
Verordnungsentwurf vollkommen im Dunklen.
Für eine erfolgreiche und ernsthaft gewollte Inklusion aller Kinder fordern wir:
· In
der allgemeinen Schule brauchen wir multiprofessionelle Teams aus
Regelschullehrerinnen und -lehrern, sozialpädagogischen Fachkräften und
Lehrkräften mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der
Förderdiagnostik und Förderpädagogik. Es darf keine Berufsgruppe zugunsten
einer anderen abgeschafft werden!
· Die
personelle Versorgung inklusiver Schulen muss förderliche und
arbeitsfähige Strukturen durch Kontinuität und Verlässlichkeit
gewährleisten
(Wichtig auch: Zeitliche Entlastung für die Kooperation in den
Teams!).
· Alle
Kinder und Jugendlichen lernen und leben miteinander. Keine Trennung
nach
Art und Schwere der Beeinträchtigung! Das wäre Diskriminierung!
·
Inklusive Bildung, die grundsätzlich an allen allgemeinen und beruflichen
Schulen
möglich sein muss, stellt hohe Anforderungen. Dies erfordert spezifische
Fachkenntnisse, die bisher in den Kollegien nicht im notwendigen Umfang
vorhanden sind. Deshalb sind Möglichkeiten zu schaffen für umfangreiche
ortsnahe
und kostenfreie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Eine veränderte Lehrer/innenausbildung ist notwendig.
Das Land Hessen ist verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention zur inklusiven Bildung umzusetzen.
Sehr geehrte Frau Henzler, ziehen Sie den vorliegenden Verordnungsentwurf zurück!
Schaffen Sie die inhaltlichen und personellen Voraussetzungen sowie die sachliche Ausstattung
für inklusives Lernen aller Kinder und Jugendlichen! Lassen Sie eine neue Verordnung erarbeiten,
durch die Inklusion wirklich gelingen kann!
Die Schulpersonalräte folgender Schulen: Wilhelm-Lückert-Schule (FöS), Astrid-Lindgren-Schule (FöS), GrS Waldau , Carl-Anton-Henschel-Schule (GrS),
August-Fricke-Schule (FöS), GrS Kirchditmold, Ernst-Leinius-Schule (GrS), Käthe-Kollwitz-Schule (Schule für Kranke), Pestalozzischule (FöS), GrS Unterneustadt,
GrS Harleshausen, Losseschule (GrS), Valentin-Traudt-Schule (GrS), GrS Brückenhof-Nordshausen, Auefeldschule (GrS), GrS Am Lindenberg, GrS Königstor,
Herkulesschule (GrS), Fridtjof-Nansen-Schule (GrS), GrS Eichwäldchen, GrS Jungfernkopf, GrS Am Heideweg, Alexander-Schmorell-Schule (FöS), Reformschule,
Fasanenhofschule (GrS), Schule Am Wall (GrS), GrS Schenkelsberg - Kassel, GrS Frommershausen, Baunsbergschule Baunatal (FöS), GrS Am Stadtpark Baunatal,
GrS Sandershausen, Astrid-Lindgren-Schule Heiligenrode (GrS), Wilhelm-Filchner-Schule Wolfhagen (GrS/ FöS), Regenbogenschule Lohfelden (GrS),
Eschenwaldschule Eschenstruth (GrS), Schäferlandschule Helsa (GrS), FHS Zierenberg (GrS), GrS Vollmarshausen, GrS Immenhausen, GrS Wahlsburg,
GrS Diemelaue Trendelburg, GrS Oberweser, Elbetalschule Naumburg (GrS), GrS Wolfhagen, GrS Nieste, GrS Niedervellmar, Helfensteinschule Ahnatal (GrS),
GrS Langenberg Großenritte, Hermann-Schafft-Schule Fuldabrück (GrS), GrS Heckershausen, Johann-Friedrich-Krause-Schule Schauenburg (GrS),
GrS Fuldatal-Simmershausen, Friedrich-Ebert-Schule Baunatal (GrS), GrS Am Lindenplatz Fuldabrück, GrS Niederkaufungen, GrS Söhrewald,
Brüder-Grimm-Schule Baunatal (GrS), Burgbergschule Grebenstein (GrS), Ernst-Abbe-Schule Oberkaufungen (GrS), GrS Zur Friedenseiche Hombressen,
Mittelpunktschule Wilhelmstal, Wiesenbergschule Hümme (GrS), Brüder-Grimm-Schule Hofgeismar (FöS), Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar (FöS),
Personalratsmitglied der Osterholzschule Kassel (FöS),
GPRLL Kassel, Celal Atalay, Dagmar Hoppert-Siemon, Annette Karsten, Irina Kilinski, Bärbel Marx, Andrea Michel, Kati Schwierz, Volker Zeller
Kassel, 18.01.2012